Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98   

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https://dejure.org/1999,1616
OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98 (https://dejure.org/1999,1616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.1999 - 27 U 278/98 (https://dejure.org/1999,1616)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 1999 - 27 U 278/98 (https://dejure.org/1999,1616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Sachverständigenkosten für eine vorgerichtliche Schadensfeststellung; Risiko einer ungeeigneten Schadensermittlung; Ermittlung des Wiederherstellungsaufwandes

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 S. 2
    Nur Freistellungsanspruch bei Streit über die Richtigkeit eines vom Geschädigten noch nicht bezahlten Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249 ff.
    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 377
  • VersR 2001, 249
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98
    Das Risiko des Fehlschlags der Kostenermittlung muß daher der Schädiger tragen, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft; ebenso: OLG Hamm, BB 94, 1525; Mertens, a.a.O., Rz. 60).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Dem Schädiger können allenfalls eigene Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen auf Grund der Schutzwirkungen des Gutachtervertrags zustehen (vgl. BGH, NJW 2003, 2086; OLG Hamm, r+s 1999, 279; Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 122 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    So lange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen (vgl. hierzu: Grunsky, Zur Ersatzfähigkeit unangemessen hoher Sachverständigenkosten, NZV 2000, Seite 4, 5; Roß, a. a. O., Seite 322; OLG Nürnberg, OLG-R 2002, 471; OLG Hamm, VersR 2001, Seite 249, 250; auch AG München, NZV 98, 298, 290; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl. 2004, Rziff.
  • LG Traunstein, 22.09.2004 - 5 S 3169/04

    Gutachterkosten nicht erst nach Begleichung der Rechnung erstatten

    Dem folgt im Übrigen auch ausdrücklich das OLG Hamm (NZV 1999, 377).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98   

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https://dejure.org/1999,5701
OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98 (https://dejure.org/1999,5701)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.03.1999 - 10 UF 722/98 (https://dejure.org/1999,5701)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. März 1999 - 10 UF 722/98 (https://dejure.org/1999,5701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Mindestbedarfs Unterhaltspflichtiger; Voraussetzungen für die ausnahmsweise Herabsetzung des Selbstbehalts wegen geringer Mietkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1164
  • MDR 1999, 1001
  • FamRZ 1999, 1522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Das Berufungsgericht hat es hier letztlich offen gelassen, ob der Selbstbehalt des Beklagten mit Rücksicht auf die geringe Höhe der ihm entstehenden Wohnkosten herabzusetzen ist (für eine Herabsetzung allerdings in FamRZ 1999, 1522 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht -

    So hat beispielsweise das OLG Dresden entschieden, dass im Mangelfall der Selbstbehalt gekürzt werden könne, wenn der Wohnbedarf des Unterhaltsschuldners hinter dem im Selbstbehalt ausgewiesenen Mietanteil zurückbleibe (Urteil vom 11. März 1999 - 10 UF 722/98 - NJW-RR 1999, 1164).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2002 - 9 WF 153/02

    Zur Freistellungsabrede hinsichtlich der Unterhaltshöhe in der

    Da die Antragsgegnerin bislang nicht vorgetragen hat, ihr sei bei Abgabe der Erklärung zum einen der Umstand unbekannt gewesen, dass nach gängiger Rechtsprechung die Höhe des Unterhaltsanspruches auch unter Berücksichtigung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB bzw. nach einer eventuell zu Grunde zu legenden fiktiven Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ermittelt wird, zum anderen, dass gegebenenfalls der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners - z.B. bei Zusammenleben mit einem neuen Partner - niedriger bemessen wird (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1164; OLG Jena, OLG-Report 1997, 183; OLG Hamm, FamRZ 2000, 311), sie darüber hinaus bislang auch keine Anfechtung der in der "Ehescheidungsfolgenvereinbarung" vom 10. Juli 1998 enthaltenen Freistellungsabrede erklärt hat, ist ihre Erklärung in der vorstehend dargestellten Weise auszulegen und sie an diese auch gebunden.
  • OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01

    Verwandtenunterhalt - Elternunterhalt

    Zwar kommt eine Herabsetzung der in den Tabellen und Leitlinien zur Bemessung des Unterhalts der Oberlandesgerichtc enthaltenen Selbstbetragsbeträge nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte dann in Betracht, wenn bei besonders engen wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsschuldner nicht einmal in der Lage ist, den niedrigsten Betrag nach der maßgebenden Tabelle zu leisten mit der Folge, dass das Existenzminimum des Unterhaltsgläubigers gefährdet wird (vgl. OLG Dresden, FamRZ 1999, 1522 f., m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98   

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https://dejure.org/1998,3943
OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98 (https://dejure.org/1998,3943)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.12.1998 - 7 UF 3704/98 (https://dejure.org/1998,3943)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 7 UF 3704/98 (https://dejure.org/1998,3943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anerkennung von im Ausland zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten als inländische Versicherungszeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 803
  • FamRZ 1999, 1203
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 188/99

    Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung im Ausland erworbener

    Vielmehr sind diese Anrechte, weil wertlos, mit Null in die Ausgleichsbilanz einzustellen und die verbleibenden, in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung begründeten Anrechte der Parteien gemäß § 1587 b Abs. 1 BGB zur Ausgleichung zu bringen (so auch OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203 für in Tadschikistan begründete Anrechte).
  • OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03

    Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des

    Einigkeit besteht darin, dass eine Sachentscheidung im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit bezifferten Ausgleichsbeträgen nur möglich ist, wenn die Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos sind (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678; insoweit zustimmend Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 16 UF 238/99

    Versorgungsausgleich: Behandlung ungeklärter Versicherungszeiten

    Eine Korrektur wird dem Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG vorbehalten (so wohl OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.1998 - 7 UF 3704/98 - FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.1999 - 2 UF 133/98 - FamRZ 2000, 677).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08

    Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung ausländischer Rentenanwartschaften durch

    Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen.
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2002 - 5 UF 120/02

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei nicht ermittelbaren ausländischen

    Im gegenwärtigen Zeitpunkt müssen die von der Antragsgegnerin in K... und R... erworbenen Anwartschaften als tatsächlich wertlos angesehen werden, da nicht zu erwarten ist, dass sie tatsächlich realisiert werden (ebenso OLG Karlsruhe, aaO; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203).
  • OLG Schleswig, 04.08.2010 - 10 UF 153/09

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versicherungsanwartschaften

    Eine Sachentscheidung käme nur dann in Betracht, wenn die ausländischen Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos wären (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1999, S. 1203 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, S. 677, 678).
  • OLG Koblenz, 09.12.2005 - 11 UF 351/05

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei ausländischen Versorgungsanrechten

    Die Parteien sind dann insgesamt gemäß § 2 VAHRG auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu verweisen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203 f.; Maier/Michaelis aaO., S. 143 und 597).
  • OLG Hamm, 14.04.2003 - 3 UF 214/01

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit von Versorgungsanwartschaften

    Andere Entscheidungen führen den Versorgungsausgleich ohne Rücksicht auf die nicht ermittelten Anrechte durch und überlassen eine Korrektur dem Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG, falls die ausländischen Versorgungsansprüche weder gegenwärtig noch in absehbarer Zukunft realisierbar erscheinen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98

    Versorgungsausgleich - ausländische Anwartschaften, Realisierbarkeit

    Diese Voraussetzungen sind hier an sich wie auch in dem der Entscheidung des OLG Nürnberg (NJW-RR 1999, 903 f. = FamRZ 1999, 1203 f) zugrundeliegenden Fall (dort für Tadschikistan) erfüllt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.1998 - 13 W 75/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8349
OLG Köln, 16.12.1998 - 13 W 75/98 (https://dejure.org/1998,8349)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1998 - 13 W 75/98 (https://dejure.org/1998,8349)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 13 W 75/98 (https://dejure.org/1998,8349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 44, 46, 569 II

  • Wolters Kluwer

    Anwaltszwang i.R.e. sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Fall der Niederlegung des Mandants durch den Rechtsanwalt; Frage des Richters nach der Verhinderungsmöglichkeit der Abgabe ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 44, § 46, § 569 Abs. 2
    Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen landgerichtliche Ablehnungsentscheidung; Besorgnis der Befangenheit durch Äußerung in der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 05.07.1996 - 19 W 35/96

    Anwaltszwang bei Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1998 - 13 W 75/98
    Daran ändert es nichts, dass der Ablehnungsantrag gem. §§ 44 Abs. 1, 78 Abs. 3 ZPO auch durch die Partei selbst gestellt werden kann (vgl. OLG Köln MDR 1996, 1182 f. m. w. N. der herrschenden Kommentarliteratur).

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG München (zitiert bei Vollkommer MDR 1996/1299 f.), das das Ablehnungsverfahren als "einseitigen Streit der ablehnenden Partei mit dem Richter" ansieht, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • OLG Zweibrücken, 04.09.2007 - 3 W 186/07

    Richterablehnung: sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Gegen die Entscheidung über die Ablehnung eines Richters des erstinstanzlich tätigen Landgerichts kann deshalb nicht ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt form- und fristwahrend sofortige Beschwerde eingelegt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 22. August 2006 - 3 W 158/06 -, vom 31. März 2006 - 3 W 60/06 -, und vom 9. Oktober 2003 - 3 W 207/03 - OLG Köln MDR 1996, 1182 und OLGR 1999, 218; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 46 Rn. 6; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 46 Rn. 16; Musielak/Smid ZPO 5. Aufl. § 46 Rn. 6; MünchKomm/Feibert ZPO 2. Aufl. § 46 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 26/08

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Ein Ausnahmefall nach den §§ 78 Abs. 5, 569 Abs. 3, 571 Abs. 4 Satz 2 ZPO liegt nicht vor (OLG Köln, MDR 1996, 1182; OLGR 1999, 218; Musielak/Heinrich, ZPO, 5. Aufl., § 46 Rn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 46 Rn. 16).
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